Betriebshilfe
Soziale Betriebshilfe
Was ist soziale Betriebshilfe?
Wenn der Unternehmer oder ein mitarbeitender Familienangehöriger durch einen familiären oder betrieblichen Notfall (Krankheit, Unfall, Todesfall, Kuraufenthalt, Schwangerschaft) ausfällt, kann die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes gefährdet sein.
Wir vermitteln Ihnen qualifizierte und fähige Betriebshelfer oder -helferinnen, die alle unaufschiebbaren Arbeiten für Sie erledigen.
Wir begleiten Sie von der Antragsstellung bis zum Einsatzende.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Unterlagen
Die Antragsunterlagen erhalten Sie in der MR-Geschäftstelle oder finden diese unter:
Achtung: Schriftstücke dürfen bei der SVLFG nur mit Aktenzeichen eingehen!
Kontaktieren Sie dazu Ihren Maschinenring.
Bauhilfe
Sie möchten ein landwirtschaftliches Gebäude errichten oder Ihren Betrieb erweitern und benötigen dafür Arbeitskräfte?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten.