Änderungen bei der Mehrfachantragstellung ab 2023

Durch die Agrarreform 2023 ergeben sich auch bei der Mehrfachantragstellung einige Neuerungen, die bei der Bearbeitung in iBALIS zu beachten sind.

Angabe einer E-Mail Adresse
Die Angaben einer E-Mailadresse ist nun zwingend erforderlich. Es kann auch die
E-Mail Adresse eines Familienangehörigen oder Bekannten hinterlegt werden.

Angabe der Steuernummer /Steuer ID
Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmen muss die Steuer-Identifikationsnummer und bei GbR´s und sonstigen Firmierungen die Steuernummer angegeben werden.

Unternehmensbeteiligungen
Sind Sie oder Ihr landwirtschaftlicher Betrieb zu mehr als 50% an anderen Unternehmen beteiligt, sind die verbundenen Unternehmen in iBALIS unter dem Reiter „Antragsteller“ anzugeben.

Aktive Betriebsinhaber
Das EU-Recht sieht vor, dass flächen- und tierbezogene Zahlungen nur an aktive Betriebsinhaber gewährt werden dürfen. Die Eigenschaft aktiver Betriebsinhaber ist auch ohne die o. g. Nachweise gegeben, wenn der Betriebsinhaber im Vorjahr vor Anwendungen von Sanktionen nicht mehr als 5.000 Euro Direktzahlungen erhalten hat. Dies ist unter dem Reiter „aktiver Betriebsinhaber“ entsprechend auszuwählen.

Alle anderen Betreibe müssen unter dem Punkt „Mitgliedschaft in der Unfallversicherung durch“ die entsprechende Unfallversicherung (meistens SVLFG) auswählen und die Unternehmer-ID in dem Feld eintragen. Diese finden Sie in Ihrem aktuellen Beitragsbescheid im Lauftext, beginnend mit „000“.

Außerdem muss eine Kopie des jüngsten Belegs über die Beitragszahlungen an die BG (z.B. Kontoauszug oder Beitragsbescheid) beim AELF eingereicht werden.
Das Dokument sollte eingescannt und unter der Funktion „Mitteilungen erfassen“ bis zum 15.05.2023 an das AELF übermittelt werden.

Junglandwirteförderung
Wer die Junglandwirteförderung neu beantragen möchte, muss einen entsprechenden Qualifikationsnachweis unter der Funktion „Mitteilungen erfassen“ hochladen.

Mutterkühe / Mutterschafe /-Ziegen
Die Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe /-Ziegen sind in den Mehrfachantrag integriert worden. Bei der Beantragung sind die Tiere mit Ohrmarkennummer anzugeben. Bei Mutterkühen wird der Bestand aus der HI-Tier Datenbank übernommen. Nur Kühe mit Totgeburt müssten ggf. noch separat erfasst werden.

Die Datenübertragung bei Mutterschafen und Ziegen kann auch mit einer CSV-Datei erfolgen.

Mehrgefahrenversicherung
Ab 2023 werden zusätzlich zu den Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau auch Mehrgefahrenversicherungen von Acker- und Dauerkulturen, Hopfen und Baumschulen gefördert. Damit soll die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge der bayerischen Landwirte weiter gestärkt werden. Bezuschusst werden bis zu 50 % der Versicherungsbeiträge für Mehrgefahrenversicherungen, die den Vorgaben der MGV Richtlinie entsprechen.  Die Zuwendung wird als Zuschuss zur jährlichen Versicherungsprämie gewährt. Abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Merkblatt „Mehrgefahrenversicherung“.

Flächennutzungsnachweis (FNN) /Winterbedeckung
Im FNN ist bei der Angabe der Kulturart die geplante Winterbedeckung für Herbst/Winter 2023 anzugeben. Auf 80 % der Ackerfläche ist eine Winterbedeckung erforderlich, 20 % der Fläche können unbedeckt bleiben.

Im Vorfeld sollten Sie sich auch bereits Gedanken machen, ob und welche Öko-Regelungen beantragen werden sollen. Diese haben jeweils eine Laufzeit von einem Jahr.

SIE BENÖTIGEN HILFE?
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Mehrfachantrags benötigen, könne Sie gerne telefonisch einen Termin in unseren Geschäftsstellen vereinbaren.

Maja Martinovic

Geschäftsführerin