Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit
Foto: Fokusiert

Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitarbeiter kurzfristig, geringfügig, in Teilzeit, in Vollzeit, MiFA oder Lehrlinge angestellt haben, sind zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiter verpflichtet. Grundsätzlich muss eine Betreuung der Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachgewiesen werden.

Landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 20 Angestellten können alternativ das Unternehmermodell (LUV-Modell) wählen, wobei der Unternehmer persönlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich ist.

Zusammen mit dem Kuratorium der Bayerischen Maschinenringe e.V. (KBM) bieten wir als bayernweit erste MR-Geschäftsstelle ein Konzept an, das landwirtschaftliche Betriebe, die das Unternehmermodell gewählt haben, bei der Umsetzung der Unternehmerpflichten unterstützt:

 

Die Betreuung durch den MR hat folgende Vorteile:

  • Geringerer Zeitaufwand für landwirtschaftliche Betriebe
  • Erstellung der Unterlagen nach den individuellen betrieblichen Gegebenheiten
  • Erstellung der Unterlagen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung
  • Aktualisierung der Unterlagen
  • Kostengünstige Betreuung

 

Das Leistungsspektrum umfasst:

  • Betriebsrundgang mit Bestandsaufnahme
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und aller weiteren Dokumente
  • Organisation und zielgruppenspezifische Durchführung der jährlichen Unterweisung
  • Persönlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch mit dem MR

 

Verlieren Sie keine Zeit und schaffen Sie zusammen mit dem MR einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.

Anna Übelhör